Hier vergleichen wir MiCA-regulierte Krypto-Börsen mit Partnerprogramm nach Gebühren, Coin-Auswahl und Funktionen.
Risikohinweis: Kryptowährungen sind hochspekulativ, ein Totalverlust ist möglich. Investiere nur Geld, dessen Verlust du verkraften kannst. Gebühren: Stand November 2026, zzgl. Spread. Keine Anlageberatung.
Was eine Krypto-Börse von einem Broker unterscheidet
Auf einer Krypto-Börse handelst du Kryptowährungen direkt – meist mit einer großen Coin-Auswahl, Orderbuch und der Möglichkeit, Coins auf eine eigene Wallet auszuzahlen. Ein Wertpapier-Broker bietet Krypto dagegen oft nur als Zusatz neben Aktien und ETFs an, mit weniger Coins und teils ohne Auszahlung auf eine eigene Wallet. Diese Seite zeigt ausschließlich Krypto-Börsen und Krypto-Plattformen. Krypto bei klassischen Brokern findest du im Krypto-Vergleich und im Depot-Vergleich.
Welche Börsen hier stehen
Wir listen auf dieser Seite Krypto-Börsen mit einer Zulassung nach MiCA, die ein Partnerprogramm anbieten. Mit * markierte Links sind Partnerlinks: Kommt darüber eine Kontoeröffnung zustande, erhalten wir eine Provision – für dich ändert sich am Preis nichts. Börsen mit Angabe zur Zahl der handelbaren Kryptowährungen stehen oben, sortiert nach dieser Zahl; die Höhe der Provision spielt für die Reihenfolge keine Rolle. Börsen ohne EU-Zulassung nehmen wir nicht auf. Einen breiteren Überblick inklusive Broker gibt der allgemeine Krypto-Vergleich.
Regulierung nach MiCA
Seit dem 30.12.2024 gilt in der EU die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA, Verordnung (EU) 2023/1114). Krypto-Dienstleister brauchen eine Zulassung als CASP bei einer EU-Aufsichtsbehörde und dürfen damit in allen EU-Ländern tätig sein; die nationalen Übergangsfristen sind spätestens am 1. Juli 2026 ausgelaufen. Ob eine Börse zugelassen ist, kannst du im CASP-Register der ESMA prüfen. MiCA regelt Zulassung, Verwahrung und Transparenz – vor Kursverlusten schützt sie nicht, und Coins fallen nicht unter die Einlagensicherung.
Gebühren richtig vergleichen
- Handelsgebühr: Börsen mit Orderbuch berechnen meist Maker-/Taker-Gebühren in Prozent, die mit dem Handelsvolumen sinken.
- Spread: Beim einfachen Sofortkauf in der App steckt ein Aufschlag im Kurs. Er ist oft teurer als die ausgewiesene Gebühr.
- Ein- und Auszahlung: SEPA-Einzahlungen sind häufig kostenlos, Auszahlungen von Coins kosten eine Netzwerkgebühr.
- Staking: Viele Börsen behalten einen Teil der Staking-Erträge als Gebühr ein.
Krypto und Steuern in Deutschland
Gewinne aus dem Verkauf privat gehaltener Kryptowährungen sind nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei (§ 23 EStG). Innerhalb eines Jahres bleiben realisierte Gewinne steuerfrei, solange sie insgesamt unter der Freigrenze von 1.000 € pro Jahr liegen. Staking-Erträge sind bei Zufluss als sonstige Einkünfte steuerpflichtig (Freigrenze 256 €). Seit 2026 melden Krypto-Dienstleister in der EU Kundendaten an die Steuerbehörden (DAC8). Ein Steuerreport der Börse erleichtert die Steuererklärung. Dies ist keine Steuerberatung.