Inkasso Kostenrechner
Erlaubte Kosten nach RVG 2026
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Erlaubte Kosten
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Was das Inkasso maximal auf Ihre Schuld aufschlagen darf
Inkasso Kosten 2026: Was ist erlaubt?
Inkassokosten sind gesetzlich gedeckelt. Seit dem 1. Juni 2025 gelten mit dem KostBRÄG 2025 aktualisierte Gebührensätze. Inkassounternehmen dürfen nicht mehr verlangen als ein Rechtsanwalt – das regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
Die Höhe der Inkassogebühren richtet sich nach der RVG-Gebührentabelle und dem Schwierigkeitsgrad:
- 0,5-fach: Wenn Sie innerhalb von 2 Wochen nach erster Zahlungsaufforderung zahlen (Schnellzahler)
- 0,9-fach: Regelfall bei außergerichtlichem Inkasso
- 1,3-fach: Nur bei besonders schwierigen oder strittigen Fällen
RVG-Gebührentabelle für Inkasso 2026
| Forderung bis | Volle Gebühr (1,0x) | Schnellzahler (0,5x) | Regelfall (0,9x) |
|---|---|---|---|
| 50 € | 31,50 € | 15,75 € | 28,35 € |
| 300 € | 39,00 € | 19,50 € | 35,10 € |
| 500 € | 52,00 € | 26,00 € | 46,80 € |
| 1.000 € | 82,00 € | 41,00 € | 73,80 € |
| 2.000 € | 134,00 € | 67,00 € | 120,60 € |
| 5.000 € | 230,00 € | 115,00 € | 207,00 € |
Nach GNotKG/RVG 2026 (KostBRÄG 2025). Zzgl. Auslagenpauschale (max. 20 €).
Inkasso: Was dürfen die – und was nicht?
Was ist bei Inkasso erlaubt?
- Inkassogebühren nach RVG: Wie oben berechnet, maximal 1,3-fach
- Auslagenpauschale: Max. 20 € für Post und Telefon
- Verzugszinsen: 5% über Basiszins (Verbraucher) bzw. 9% über Basiszins (B2B)
- Mahnkosten: Max. 2,50 € pro Mahnung (ab 2. Mahnung)
Was darf Inkasso NICHT?
- Keine Doppelgebühren: Inkasso UND Anwaltskosten gleichzeitig sind unzulässig
- Keine "Bearbeitungsgebühren": Pauschalen über die RVG-Sätze hinaus sind verboten
- Keine Hausbesuche ohne Einwilligung: Außendienst-Kosten dürfen nicht berechnet werden
- Keine Kosten für erste Mahnung: Die erste Mahnung ist immer kostenlos
- Keine überhöhten Mahnbescheidkosten: Max. 25 € für gerichtlichen Mahnbescheid
Inkasso-Post erhalten: Was tun?
- Ruhe bewahren: Inkasso ist keine Polizei und kein Gerichtsvollzieher
- Forderung prüfen: Ist die Hauptforderung berechtigt?
- Kosten prüfen: Nutzen Sie diesen Rechner – sind die Kosten erlaubt?
- Bei Zweifeln widersprechen: Schriftlich mit Einschreiben
- Schuldnerberatung nutzen: Kostenlose Hilfe bei Caritas, AWO, DRK etc.
Basiszinssatz 2026
Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Bundesbank festgelegt. Stand Februar 2026: 2,47%. Für Verbraucher bedeutet das einen Verzugszins von 7,47% p.a. (5% + Basiszins).
Häufige Fragen zu Inkassokosten
Die maximalen Inkassokosten richten sich nach der RVG-Tabelle und dem Faktor 0,5 bis 1,3. Bei einer Forderung von 500 € sind das maximal 46,80 € Inkassogebühr (0,9x) plus 20 € Auslagenpauschale plus Verzugszinsen. Höhere Kosten sind unzulässig!
Wenn Sie innerhalb von 2 Wochen nach der ersten Inkasso-Zahlungsaufforderung zahlen, darf nur die 0,5-fache Gebühr berechnet werden. Das ist der "Schnellzahler-Rabatt" – er halbiert die Inkassogebühren nahezu.
Nein! Sie müssen nur die gesetzlich erlaubten Kosten zahlen. Wenn das Inkasso mehr verlangt, sollten Sie schriftlich widersprechen und nur den berechtigten Teil zahlen. Manche Inkassofirmen probieren es trotzdem – prüfen Sie jede Rechnung!
Ja, meist möglich. Inkassounternehmen sind oft bereit, Ratenzahlungsvereinbarungen zu treffen. Das liegt daran, dass sie lieber Raten bekommen als gar nichts. Wichtig: Vereinbarungen immer schriftlich festhalten!
Bei Nichtzahlung kann der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen (Kosten: ca. 25-50 €). Bleibt auch dieser unbestritten, folgt ein Vollstreckungsbescheid. Dann kann ein Gerichtsvollzieher Kontenpfändung oder Lohnpfändung einleiten. Negative SCHUFA-Einträge sind ebenfalls möglich.
Die erste Mahnung ist grundsätzlich kostenlos. Erst ab der zweiten Mahnung dürfen Mahngebühren von maximal 2,50 € pro Mahnung erhoben werden. Wenn jemand für die erste Mahnung Kosten verlangt, ist das unzulässig.