Photovoltaik-Rechner
Kosten, Ertrag und Amortisation – mit den EEG-Sätzen ab August 2026
Photovoltaik 2026: Was sich gerechnet hat und was nicht
Die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage entscheidet sich an einer einzigen Zahl: dem Eigenverbrauch. Eine selbst genutzte Kilowattstunde ist rund 35 Cent wert, weil sie eine gekaufte ersetzt. Dieselbe Kilowattstunde ins Netz gespeist bringt 7,70 Cent – etwa ein Fünftel. Wer tagsüber zu Hause ist, Wärmepumpe oder Wallbox betreibt, kommt deshalb auf völlig andere Amortisationszeiten als ein Haushalt, der den Strom überwiegend abends braucht.
Die Vergütungssätze ab August 2026
Für Inbetriebnahmen vom 1. August 2026 bis zum 31. Januar 2027 gelten laut Bundesnetzagentur diese Sätze:
| Leistungsanteil | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| über 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| über 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Wichtig ist die Staffelung: Der Satz gilt jeweils nur für den Leistungsanteil im Segment. Eine 20-kWp-Anlage bekommt für die ersten 10 kWp 7,70 Cent und erst für die zweiten 10 kWp 6,66 Cent – der Rechner bildet das als gewichteten Mischsatz ab. Die Sätze sinken planmäßig alle sechs Monate um ein Prozent; die aktuelle Genehmigung läuft zum Jahresende 2026 aus.
Anschaffungskosten sinken mit der Anlagengröße
Die Verbraucherzentrale wertet regelmäßig reale Angebotspreise aus. Am auffälligsten ist die Degression: Eine kleine 5-kWp-Anlage kostet rund 2.090 € je kWp, ab 16 kWp sind es nur noch 1.010 €. Der Grund ist banal – Gerüst, Anfahrt, Planung und Anmeldung fallen unabhängig von der Modulzahl an. Wer Dachfläche hat, sollte sie deshalb eher voll belegen als knapp zu dimensionieren.
Seit dem 1. Januar 2023 fällt auf Kauf und Installation keine Umsatzsteuer mehr an. Die genannten Preise sind also Endpreise, nicht Nettopreise.
Das Solarspitzengesetz bremst neue Anlagen
Seit dem 25. Februar 2025 gilt: In Stunden mit negativem Börsenstrompreis gibt es für neue Anlagen keine Vergütung. Verloren ist das Geld nicht – der Förderzeitraum verlängert sich um genau diese Stunden. Spürbarer ist die zweite Regel: Wer keine intelligente Messeinrichtung einbauen lässt, muss die Einspeisung dauerhaft auf 60 Prozent der Anlagenleistung begrenzen. Bei einer gut ausgelasteten Südanlage kostet das Ertrag, bei einer Ost-West-Anlage mit flacherer Mittagsspitze kaum.
Speicher: teuer, aber wirksam
Ein Batteriespeicher hebt die Eigenverbrauchsquote von typischerweise 30 Prozent auf 60 bis 70 Prozent. Das ist viel – kostet aber bei 8 bis 10 kWh Kapazität rund 3.300 bis 4.100 €. Ob sich das trägt, hängt am Strompreis: Je teurer der Netzstrom, desto schneller rechnet sich der Speicher. Probieren Sie im Rechner beide Varianten durch, indem Sie die Speichergröße auf 0 setzen.
Quellen
- Einspeisevergütung: Bundesnetzagentur, Fördersätze für Inbetriebnahmen ab 1.8.2026
- Anlagen- und Speicherpreise: Verbraucherzentrale, Stand 28.08.2026
- Umsatzsteuer und Solarspitzengesetz: Verbraucherzentrale, Stand 01.08.2026
Häufige Fragen zur Photovoltaik
Die Verbraucherzentrale nennt für ihre Auswertung vom 28. August 2026 gestaffelte Durchschnittspreise: 2.090 €/kWp bei 4–6 kWp, 1.410 €/kWp bei 9–10 kWp und 1.010 €/kWp ab 16 kWp. Eine 10-kWp-Anlage kostet damit rund 14.000 €. Der Preis pro kWp sinkt mit der Anlagengröße deutlich – Gerüst, Anfahrt und Planung fallen nur einmal an. Ein Batteriespeicher kostet zusätzlich 360 bis 510 € je kWh.
Für Anlagen, die zwischen dem 1. August 2026 und dem 31. Januar 2027 in Betrieb gehen, zahlt der Netzbetreiber bei Überschusseinspeisung 7,70 Cent je kWh für den Anteil bis 10 kWp, 6,66 Cent bis 40 kWp und 5,44 Cent bis 100 kWp. Bei Volleinspeisung sind es 12,22 bzw. 10,24 Cent. Der Satz wird bei Inbetriebnahme festgeschrieben und gilt dann 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr.
Das hängt fast vollständig vom Eigenverbrauch ab. Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den vollen Strompreis von rund 35 Cent, jede eingespeiste bringt nur 7,70 Cent – also gut ein Fünftel. Wer viel tagsüber verbraucht, ist typischerweise nach 10 bis 14 Jahren im Plus. Der Rechner ermittelt den Zeitpunkt aus Ihren Eingaben und berücksichtigt dabei Modulalterung, Betriebskosten und Strompreissteigerung.
Rechnerisch ist ein Speicher fast immer das unwirtschaftlichste Bauteil der Anlage: Er hebt die Eigenverbrauchsquote von etwa 30 auf 60 bis 70 Prozent, kostet aber schnell 4.000 € und mehr. Ob er sich trägt, hängt vom Strompreis und von der Speichergröße ab – als Faustregel gilt 1 kWh Speicher je 1.000 kWh Jahresverbrauch. Stellen Sie den Speicher im Rechner einmal auf 0 kWh und vergleichen Sie die Amortisationsdauer.
Auf Kauf und Installation fällt seit dem 1. Januar 2023 keine Umsatzsteuer an – die Verbraucherzentrale schreibt dazu: „Seit 1. Januar 2023 wird beim privaten Kauf einer Photovoltaikanlage ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent fällig.“ Die Einnahmen aus Einspeisung und Eigenverbrauch sind bei Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 kWp zudem einkommensteuerfrei. Die im Rechner genannten Preise sind deshalb Endpreise.
Für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, entfällt die Einspeisevergütung in Stunden mit negativem Börsenstrompreis. Dafür verlängert sich der Förderzeitraum um genau diese Zeiten, die Vergütung geht also nicht verloren, sondern nach hinten. Wer keine intelligente Messeinrichtung installiert, muss die Einspeiseleistung dauerhaft auf 60 Prozent der Anlagenleistung begrenzen – das kostet je nach Anlage einige Prozent Ertrag.
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