Grundbuch Kostenrechner
Notar + Grundbuchamt nach GNotKG 2026
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Kaufnebenkosten gesamt
Grundbucheintrag Kosten 2026: Notar und Grundbuchamt
Die Kosten für einen Grundbucheintrag beim Immobilienkauf setzen sich aus Notargebühren und Grundbuchkosten zusammen. Insgesamt sollten Sie mit etwa 1,5-2% des Kaufpreises rechnen. Bei einer Immobilie für 350.000 € sind das rund 5.000-7.000 €.
Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und bundesweit einheitlich – es gibt keinen Verhandlungsspielraum. Seit Juni 2025 gelten erhöhte Gebühren. Die größten Kostenpositionen sind die Beurkundung des Kaufvertrages und die Eintragung der Grundschuld.
Grundbuch- und Notarkosten nach Kaufpreis – Tabelle 2026
| Kaufpreis | Notar (ca.) | Grundbuch (ca.) | Gesamt |
|---|---|---|---|
| 100.000 € | 1.200 € | 600 € | ~1.800 € |
| 200.000 € | 2.100 € | 1.050 € | ~3.150 € |
| 300.000 € | 2.900 € | 1.450 € | ~4.350 € |
| 400.000 € | 3.600 € | 1.800 € | ~5.400 € |
| 500.000 € | 4.200 € | 2.100 € | ~6.300 € |
| 750.000 € | 5.800 € | 2.900 € | ~8.700 € |
| 1.000.000 € | 7.200 € | 3.600 € | ~10.800 € |
Inkl. Grundschuld (80% Finanzierung). Nach GNotKG 2026. Ohne MwSt.-Ausweis.
Grunderwerbsteuer nach Bundesland 2026
| Bundesland | Steuersatz | Bei 350.000 € |
|---|---|---|
| Bayern / Sachsen | 3,5% | 12.250 € |
| Hamburg | 5,5% | 19.250 € |
| Baden-Württemberg / Niedersachsen | 5,0% | 17.500 € |
| NRW / Schleswig-Holstein / Thüringen | 6,5% | 22.750 € |
| Brandenburg / Saarland | 6,5% | 22.750 € |
Grundbucheintrag: Was Sie wissen müssen
Was ist der Grundbucheintrag?
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das alle Eigentumsverhältnisse und Belastungen (z.B. Hypotheken) von Grundstücken dokumentiert. Beim Immobilienkauf werden Sie erst durch die Eintragung im Grundbuch rechtmäßiger Eigentümer. Der Notar beantragt diese Eintragung für Sie.
Welche Notarleistungen fallen an?
- Beurkundung Kaufvertrag: 2-fache Gebühr nach GNotKG
- Vollzug der Auflassung: 0,5-fache Gebühr
- Betreuungstätigkeiten: Kommunikation mit Bank, Finanzamt
- Grundschuldbestellung: Falls finanziert (1-fache Gebühr)
- Auflassungsvormerkung: Schutz des Käufers (0,5-fache Gebühr)
Was kostet das Grundbuchamt?
- Eigentumsumschreibung: 1-fache Gebühr nach GNotKG
- Grundschuld eintragen: 1-fache Gebühr (bezogen auf Darlehen)
- Auflassungsvormerkung: 0,5-fache Gebühr
- Löschung alter Lasten: 0,25-fache Gebühr pro Eintrag
Wer zahlt Notar und Grundbuch?
In der Regel trägt der Käufer alle Kosten für Notar und Grundbuchamt. Das ist in Deutschland üblich und wird oft im Kaufvertrag so festgehalten. Der Verkäufer zahlt nur für die Löschung seiner eigenen Grundschulden – sofern vorhanden.
Kann man bei Notarkosten sparen?
Nein – die Gebühren sind gesetzlich festgelegt (GNotKG) und nicht verhandelbar. Alle Notare berechnen identische Gebühren. Sparpotenzial gibt es nur bei:
- Notaranderkonto vermeiden: Nur wenn nötig (z.B. bei Erben)
- Eigenes Darlehen: Weniger Grundschuld = weniger Gebühren
- Makler vermeiden: Spart 3-7% – aber nicht bei Notar
Häufige Fragen zu Grundbuchkosten
Die Gesamtkosten für Notar und Grundbuchamt liegen bei 1,5-2% des Kaufpreises. Davon entfallen etwa 1-1,5% auf den Notar und 0,5% auf das Grundbuchamt. Bei einer 350.000 €-Immobilie sind das rund 5.000-7.000 €.
Die Auflassungsvormerkung ist eine Sicherung im Grundbuch, die den Käufer zwischen Vertragsabschluss und endgültiger Eigentumsumschreibung schützt. Sie verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie nochmals verkauft oder belastet. Kosten: ca. 0,5-fache Gebühr.
Beide sichern ein Darlehen ab, aber: Die Hypothek ist an das konkrete Darlehen gekoppelt und sinkt mit der Tilgung. Die Grundschuld ist unabhängig vom Darlehen und bleibt bestehen – auch nach Tilgung. Banken bevorzugen heute fast ausschließlich Grundschulden, weil sie flexibler sind.
Das Finanzamt schickt Ihnen nach der Beurkundung einen Grunderwerbsteuerbescheid. Sie haben dann 4 Wochen Zeit zur Zahlung. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch benötigt wird.
Die Auflassungsvormerkung wird meist innerhalb von 1-2 Wochen eingetragen. Die endgültige Eigentumsumschreibung dauert 3-8 Wochen nach Kaufpreiszahlung und Vorlage aller Unterlagen (Unbedenklichkeitsbescheinigung etc.). In manchen Städten kann es auch länger dauern.
Ein einfacher Grundbuchauszug kostet 10-20 € beim Grundbuchamt. Ein beglaubigter Auszug kostet 20-50 €. Über den Notar können Sie ihn ebenfalls bestellen – die Gebühr wird dann in die Gesamtrechnung aufgenommen.