Reisepass Kosten 2026: Gebühren, Expresspass und Pass für Kinder
Ein gültiger Reisepass ist für Reisen außerhalb der EU unverzichtbar. Doch was kostet der Reisepass 2026? Die Gebühren stehen bundeseinheitlich in § 27 der Passverordnung (PassV) und wurden zuletzt zum 1. Januar 2024 angehoben. In diesem Ratgeber erklären wir alle aktuellen Preise, wann sich ein Expresspass lohnt und was seit dem Wegfall des Kinderreisepasses für Kinder gilt.
Reisepass Gebühren 2026 im Überblick
| Passart | Gültigkeit | Gebühr 2026 |
|---|---|---|
| Reisepass (ab 24 Jahre) | 10 Jahre | 70,00 € |
| Reisepass (unter 24 Jahre) | 6 Jahre | 37,50 € |
| Expresspass (48-Stunden) | wie regulär | + 32,00 € |
| Reisepass mit 48 Seiten | wie regulär | + 22,00 € |
| Vorläufiger Reisepass | max. 1 Jahr | 26,00 € |
| Passfoto durch die Behörde | – | + 6,00 € |
Quelle: § 27 Abs. 1 PassV. Bei Antragstellung an einer deutschen Auslandsvertretung erhöhen sich die Gebühren für den regulären Reisepass um 36 €.
Der Standard-Reisepass: 70 Euro für 10 Jahre
Erwachsene ab 24 Jahren zahlen 70 Euro für einen Reisepass mit 10 Jahren Gültigkeit. Das entspricht 7 Euro pro Jahr oder 58 Cent pro Monat – verglichen mit anderen Dokumenten ein fairer Preis.
Was Sie für die Beantragung brauchen:
- Personalausweis oder alter Reisepass
- Aktuelles biometrisches Passfoto – seit 1. Mai 2025 nur noch digital (vom Fotografen elektronisch an die Behörde übermittelt oder direkt im Amt aufgenommen)
- Bei Namensänderung: Heiratsurkunde o.ä.
- Gebühr in bar oder per EC-Karte
Bearbeitungszeit: Viele Passbehörden nennen 3–6 Wochen, in der Ferienzeit kann es länger dauern.
Expresspass: Aufpreis von 32 Euro
Wer den Reisepass dringend benötigt, kann gegen einen Aufpreis von 32 Euro einen Expresspass beantragen:
- Bearbeitungszeit: in der Regel wenige Werktage nach Antragstellung
- Gesamtkosten Erwachsene: 70 € + 32 € = 102 Euro
- Gesamtkosten unter 24: 37,50 € + 32 € = 69,50 Euro
Wichtig: Bis wann der Antrag gestellt sein muss, damit der Expresspass nach wenigen Werktagen abholbereit ist, legt jede Passbehörde selbst fest – fragen Sie bei Ihrem Bürgeramt nach.
Kinderreisepass: seit 2024 abgeschafft
Den früheren Kinderreisepass für 13 Euro gibt es nicht mehr. Er wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft; bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, können aber nicht mehr verlängert werden.
Kinder brauchen seitdem für Reisen außerhalb der EU einen regulären Reisepass. Innerhalb der EU und im Schengen-Raum reicht in der Regel ein Personalausweis, den es auch für Kinder gibt.
Reisepass für Kinder und Jugendliche: 37,50 Euro
- Kosten: 37,50 € (alle Antragsteller unter 24 Jahren)
- Gültigkeit: 6 Jahre
- Vorteil: weltweit akzeptiert, auch für Reisen in die USA oder nach Kanada
Rechenbeispiel: Ein Kind, das mit 6 Jahren seinen ersten Pass bekommt, braucht bis zum 18. Geburtstag zwei Reisepässe – zusammen 75 €.
Zusatzkosten und versteckte Gebühren
Passfoto
Seit dem 1. Mai 2025 akzeptieren die Passbehörden nur noch digitale Passfotos. Sie können das Foto entweder bei einem dafür registrierten Fotografen machen lassen, der es elektronisch an die Behörde übermittelt, oder direkt im Amt aufnehmen lassen – dafür fallen laut PassV zusätzlich 6 Euro an. Was der Fotograf verlangt, legt er selbst fest. Ausgedruckte Fotos zum Mitbringen werden nicht mehr angenommen.
Mehr Seiten im Pass
Für Vielreisende gibt es den Reisepass mit 48 statt 32 Seiten für einen Aufpreis von 22 Euro. Sinnvoll bei häufigen Visa-Stempeln.
Vorläufiger Reisepass
Bei absolutem Notfall kann ein vorläufiger Reisepass für 26 Euro ausgestellt werden. Er wird nicht von allen Staaten für die Einreise akzeptiert – vor allem die USA verlangen bei visumfreier Einreise einen elektronischen Reisepass. Gültigkeit: Maximal 1 Jahr, nicht verlängerbar.
Tipps für die Beantragung
- Frühzeitig beantragen: Mindestens 8 Wochen vor der Reise, in der Hauptreisezeit 12 Wochen.
- Online-Termin buchen: Viele Bürgerämter erfordern einen Termin.
- Digitales Passfoto klären: Vorab bei einem registrierten Fotografen machen oder im Amt aufnehmen lassen (6 €).
- Alte Pässe aufbewahren: Können noch gültige Visa enthalten.
- Gültigkeitsdauer prüfen: Manche Länder verlangen 6 Monate Restgültigkeit!
Internationaler Vergleich: Wie teuer ist der deutsche Reisepass?
| Land | Gebühr für Erwachsenen-Reisepass |
|---|---|
| Deutschland | 70 € (10 Jahre) |
| Vereinigtes Königreich | 102 £ bei Online-Antrag, 115,50 £ per Papierformular (Quelle: gov.uk, Stand 10/2026) |
Im Vergleich mit Großbritannien ist der deutsche Reisepass günstig. Er zählt zudem regelmäßig zu den Pässen, mit denen die meisten Länder ohne vorab beantragtes Visum bereist werden können.
Rechtsgrundlagen: Passpflicht, Zuständigkeit und Gültigkeit
Rechtliche Grundlage ist das Passgesetz (PassG). Wer Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist und Deutschland verlassen will, muss nach § 1 PassG grundsätzlich einen gültigen Pass mitführen. Für Reisen innerhalb des Schengen-Raums genügt in der Praxis ein Personalausweis, für viele Länder außerhalb Europas wird dagegen ein Reisepass verlangt. Die Höhe der Gebühren legt der Bund einheitlich in der Passverordnung fest; die Behörden vor Ort dürfen davon nicht abweichen, sondern nur die Zusatzleistungen wie Terminvergabe oder Öffnungszeiten selbst organisieren.
Zuständig ist in der Regel die Passbehörde an Ihrem Wohnort, also das Bürgeramt oder die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Die Gültigkeit beträgt zehn Jahre ab dem 24. Lebensjahr und sechs Jahre davor. Ein Reisepass bleibt Eigentum der Bundesrepublik Deutschland; die Behörde darf ihn bei Missbrauch oder erheblichen Mängeln einziehen. Eine Adresse steht im Reisepass nicht, ein Umzug macht den Pass also nicht ungültig. Anders ist es bei einer Namensänderung, etwa nach einer Heirat: Dann stimmen Name und Dokument nicht mehr überein, und Sie sollten einen neuen Pass beantragen, bevor Sie verreisen.
Die Beantragung Schritt für Schritt
Ein Reisepass kann nicht online oder per Post beantragt werden, denn bei der Antragstellung müssen Sie persönlich erscheinen. Der Ablauf ist überall ähnlich und dauert im Amt meist nur wenige Minuten, wenn die Unterlagen vollständig sind.
- Termin vereinbaren: Die meisten Behörden vergeben Termine online oder telefonisch. In der Ferienzeit lohnt es sich, früh zu buchen, weil freie Termine knapp werden können.
- Unterlagen bereitlegen: Mitzubringen sind der bisherige Pass oder Personalausweis, ein digitales biometrisches Foto und gegebenenfalls Urkunden bei geänderten Personenstandsdaten.
- Antrag stellen: Die Daten werden geprüft, die Fingerabdrücke von beiden Zeigefingern werden aufgenommen, und Sie unterschreiben digital auf einem Pad.
- Gebühr bezahlen: Die Gebühr wird bei Antragstellung fällig. Welche Zahlungsarten möglich sind, entscheidet die Behörde; erkundigen Sie sich vorab, ob Kartenzahlung angeboten wird.
- Pass abholen: Sie werden benachrichtigt, wenn der Pass fertig ist. Abholen können ihn Sie selbst oder eine bevollmächtigte Person mit Vollmacht und den nötigen Ausweisen.
Prüfen Sie den Pass bei der Abholung direkt auf Schreibfehler bei Namen und Geburtsdatum. Korrekturen lassen sich bei einem Fehler der Behörde meist kostenfrei klären, nachträglich ist das deutlich mühsamer.
Kinder und Jugendliche: Zustimmung, Fingerabdrücke und Passfoto
Für Minderjährige gelten zusätzliche Regeln. Bis zum 18. Geburtstag müssen grundsätzlich beide Sorgeberechtigten dem Antrag zustimmen. In der Praxis erscheint ein Elternteil mit dem Kind im Amt, und der andere Elternteil unterschreibt vorab eine Einverständniserklärung oder kommt ebenfalls mit. Haben Eltern das gemeinsame Sorgerecht, ist die Zustimmung beider auch dann nötig, wenn nur einer mit dem Kind reist. Fingerabdrücke werden erst ab dem sechsten Geburtstag genommen; jüngere Kinder erhalten den Pass ohne Fingerabdrücke.
Die Gebühr von 37,50 Euro gilt für alle unter 24 Jahren, die Gültigkeit beträgt sechs Jahre. Weil Kinder schnell wachsen und sich ihr Aussehen verändert, ist der kürzere Zeitraum sinnvoll. Wer mit einem Kleinkind eine Fernreise plant, sollte den Pass nicht auf den letzten Drücker beantragen: Die Wartezeit ist dieselbe wie bei Erwachsenen, und ein fehlendes Foto oder eine fehlende Zustimmung kostet einen zweiten Termin. Beim Foto gelten für Kinder dieselben Anforderungen wie für Erwachsene, auch wenn die Behörden bei Säuglingen etwas Spielraum haben, weil die Augen nicht immer geöffnet sein müssen.
Verlust, Diebstahl und Ersatz
Geht ein Reisepass verloren oder wird er gestohlen, müssen Sie das unverzüglich der Passbehörde melden. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll. Der Pass wird dann in den Fahndungsdaten als ungültig geführt; taucht er später wieder auf, darf er nicht mehr verwendet werden. Für den Ersatz müssen Sie einen neuen Antrag stellen und die dafür vorgesehene Gebühr zahlen. Befinden Sie sich im Ausland, wenden Sie sich an die deutsche Botschaft oder das Konsulat. Dort kann ein Reisepass oder in dringenden Fällen ein vorläufiger Pass ausgestellt werden, wofür die höheren Auslandsgebühren gelten.
Wer häufig reist, sollte eine Kopie der Datenseite getrennt vom Original aufbewahren, am besten auch digital in einem verschlüsselten Speicher. Das beschleunigt den Ersatz, ersetzt aber nie das Dokument selbst. Bedenken Sie außerdem, dass Visa meist an die Passnummer gebunden sind: Ein neuer Pass bedeutet dann oft, dass Sie das Visum neu beantragen oder den alten Pass zusätzlich mitführen müssen.
Rechenbeispiel: Reisepasskosten über 36 Jahre
Wie viel kostet ein Reisepass über das Leben verteilt? Nehmen wir eine Person, die mit 18 Jahren ihren ersten eigenen Pass beantragt. Der Pass für unter 24-Jährige kostet 37,50 Euro und gilt sechs Jahre, also bis zum 24. Geburtstag. Danach folgen drei Pässe für Erwachsene zu je 70 Euro mit jeweils zehn Jahren Gültigkeit, die bis zum 54. Lebensjahr reichen. Insgesamt sind das 37,50 + 3 × 70 = 247,50 Euro für 36 Jahre, also rund 6,90 Euro pro Jahr. Kommen Passfotos und gegebenenfalls Termine hinzu, bleibt das Dokument im Vergleich zu anderen Ausweisen sehr günstig.
Anders sieht die Rechnung aus, wenn bei jeder Beantragung die Expressausstellung gewählt wird: Dann kommen viermal 32 Euro dazu, zusammen 128 Euro. Das ist selten sinnvoll und lässt sich durch rechtzeitiges Planen vermeiden. Prüfen Sie deshalb schon ein halbes Jahr vor Ablauf des Passes das Ablaufdatum und die Restgültigkeitsregeln Ihrer Reiseziele; die aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts.
Fazit: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen
- Standard-Reisepass: 70 € (Erwachsene) / 37,50 € (unter 24)
- Mit Express: +32 € Aufpreis
- Kinder: regulärer Reisepass für 37,50 € (der Kinderreisepass ist seit 2024 abgeschafft)
Planen Sie Ihre Passbeantragung rechtzeitig, um den teuren Expressaufpreis zu vermeiden. Und prüfen Sie vor Reisen in bestimmte Länder, ob Ihr Pass die erforderliche Restgültigkeit hat!
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