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Kraken

Erfahrungen, Testberichte und Infos zum Anbieter

San Francisco, EU-Sitz Dublin
Zu Kraken

(ggf. fallen Produktkosten an)

Details

Vorteile

  • Seit 2011 am Markt und damit eine der etabliertesten Krypto-Börsen
  • MiCA-Lizenz der Zentralbank Irlands, zusätzlich E-Geld- und MiFID-Zulassung
  • Echter Orderbuchhandel mit niedrigen Gebühren im Pro-Modus
  • Breites Angebot inklusive Staking, Margin und Futures für erfahrene Nutzer

Nachteile

  • Krypto-Guthaben unterliegt keiner Einlagensicherung
  • Oberfläche und Gebührenmodell für Einsteiger unübersichtlich
  • Der einfache Kaufmodus ist deutlich teurer als der Pro-Handel
  • Aufsicht liegt in Irland und den USA, nicht bei der BaFin

Steckbrief: Kraken

UnternehmensnameKraken
Gründung2011
HauptsitzSan Francisco, EU-Sitz Dublin
Land🇺🇸 USA
Typtrading plattform
Website kraken.com

Über Kraken

Kraken wird von der US-Gesellschaft Payward, Inc. mit Ursprung in San Francisco betrieben und ist seit 2011 aktiv, gehört also zu den ältesten noch bestehenden Krypto-Börsen. Das Europageschäft läuft über irische Gesellschaften: Die Payward Europe Solutions Limited erhielt im Juni 2025 als erstes Unternehmen eine MiCA-Zulassung als Krypto-Dienstleister von der Zentralbank Irlands, deutsche Kundinnen und Kunden werden seit August 2025 über diese Einheit betreut; ergänzend bestehen eine E-Geld-Lizenz und eine MiFID-Zulassung für Derivate in Irland. Die BaFin ist damit nicht die zuständige Aufsicht. Entscheidend für Anleger: Krypto-Guthaben ist keine Einlage und daher nicht von der gesetzlichen Einlagensicherung gedeckt; auch das Euro-Guthaben auf dem Kraken-Konto ist kein klassisches Bankkonto, sondern wird nach den Safeguarding-Regeln für E-Geld getrennt vom Firmenvermögen verwahrt. Kraken richtet sich eher an aktive Trader, die Orderbuchhandel, Margin und ein breites Produktspektrum nutzen wollen.

Besonderheiten

  • Erste MiCA-Zulassung, die die Central Bank of Ireland erteilt hat
  • Betreibergesellschaft ist die US-Firma Payward, Inc.
  • Euro-Guthaben wird als E-Geld nach Safeguarding-Regeln getrennt gehalten
  • Veröffentlicht regelmäßig Proof-of-Reserves-Nachweise über die Kundenbestände