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UnitPlus

Erfahrungen, Testberichte und Infos zum Anbieter

Berlin
Zu UnitPlus

(ggf. fallen Produktkosten an)

Details

Vorteile

  • ETF-Anlage und Bezahlfunktion in einer App verbunden
  • Debitkarte, mit der direkt aus dem investierten Vermögen gezahlt werden kann
  • Barguthaben bei der Partnerbank über die EU-Einlagensicherung bis 100.000 € geschützt
  • Niedrige Einstiegshürde ohne hohe Mindestanlage

Nachteile

  • Keine eigene BaFin-Lizenz als Bank oder Wertpapierinstitut
  • Anlegerentschädigung für Wertpapiere über Belgien auf 20.000 € begrenzt
  • Abhängigkeit von einer ausländischen Partnerbank
  • Begrenzte Produktauswahl im Vergleich zu klassischen Depots

Steckbrief: UnitPlus

UnternehmensnameUnitPlus
Gründung2021
HauptsitzBerlin
Land🇩🇪 Deutschland
Typfintech
Website unitplus.eu

Über UnitPlus

UnitPlus wurde 2021 von Fabian Mohr, Kerstin Schneider und Sébastien Segue in Berlin gegründet; Rechtsträger ist die UnitPlus InnoInvest GmbH mit Sitz in Berlin. Die Besonderheit des Angebots ist die Verbindung von Wertpapieranlage und Zahlungsverkehr: Kunden legen in ETF-Portfolios an und können mit einer zugehörigen Debitkarte direkt aus dem investierten Vermögen bezahlen. UnitPlus besitzt keine eigene Bank- oder Wertpapierhandelslizenz und ist in Deutschland als Kontoinformationsdienst bei der BaFin registriert. Konto- und Depotführung übernimmt die Aion Bank S.A., eine belgische Bank mit deutscher Zweigniederlassung, die über § 53b KWG auch von der BaFin begleitet wird; Barguthaben sind dort über die europäisch harmonisierte Einlagensicherung bis 100.000 Euro geschützt. Wertpapiere werden von der Aion Bank verwahrt, teilweise über einen Unterverwahrer, und sind Kundeneigentum; die zusätzliche belgische Anlegerentschädigung ist auf 20.000 Euro begrenzt.

Besonderheiten

  • Rechtsträger ist die UnitPlus InnoInvest GmbH, Berlin
  • Partnerbank ist die Aion Bank S.A. mit deutscher Zweigniederlassung
  • In Deutschland als Kontoinformationsdienst bei der BaFin registriert
  • Kombination aus Geldanlage und alltäglichem Bezahlen als Alleinstellungsmerkmal