Das Konto ist im Minus – der Dispo macht's möglich, kostet aber oft 9–11 % Zinsen pro Jahr. Wer den Minusstand nicht sofort ausgleicht, zahlt unnötig viel. Wir vergleichen den klassischen Dispokredit mit günstigeren Rahmenkrediten und zeigen, wann sich eine Umschuldung lohnt.
Hinweis: Die angegebenen Zinssätze stammen von den Anbieterseiten (Stand Oktober 2026), sind variabel und teils bonitätsabhängig. Maßgeblich sind die aktuellen Konditionen des jeweiligen Anbieters.
Dispo oder Rahmenkredit – was ist günstiger?
Der Dispositionskredit (Dispo) ist bequem, weil er fest mit deinem Girokonto verbunden ist – aber teuer: Dispozinsen liegen häufig bei 9–11 % p. a. (z. B. DKB 9,06–9,66 %, norisbank 11,00 %, Stand Oktober 2026). Wer das Konto dauerhaft überzieht, zahlt drauf. Der Rahmenkredit (auch Abrufkredit) funktioniert ähnlich: Du bekommst einen festen Verfügungsrahmen und zahlst nur Zinsen auf den tatsächlich genutzten Betrag. Er ist aber nicht automatisch viel billiger – der ING-Rahmenkredit kostet aktuell 8,54 % effektiv. Deutlich günstiger ist bei gutem Score meist ein Ratenkredit: Die Einstiegszinsen beginnen im aktuellen Vergleich bei rund 2 %, die 2/3-Zinsen der repräsentativen Beispiele liegen überwiegend zwischen etwa 3 % und 9 %.
Faustregel: Für eine kurze Überbrückung ist der Dispo okay. Wird der Minusstand zur Dauerlösung, lohnt sich ein Rahmenkredit oder ein klassischer Ratenkredit zur Umschuldung.
Geduldete Überziehung – die teure Falle
Überziehst du dein Konto über den eingeräumten Dispo hinaus oder ohne vereinbarten Dispo, spricht man von einer geduldeten Überziehung. Viele Banken verlangen dafür einen höheren Zinssatz als für den Dispo; manche nicht (bei der norisbank gelten z. B. für beides 11,00 %). Den genauen Satz muss die Bank im Preis- und Leistungsverzeichnis und auf ihrer Website nennen. Diesen Zustand solltest du so schnell wie möglich beenden, etwa durch eine Umschuldung in einen günstigen Ratenkredit.
Deine Rechte: Beratungspflicht und neue Regeln ab 20.11.2026
Nutzt du den Dispo sechs Monate ununterbrochen und im Schnitt zu mehr als 75 % des Rahmens, muss dir die Bank eine Beratung über günstigere Alternativen anbieten (§ 504a BGB). Bei einer geduldeten Überziehung gilt das schon nach drei Monaten, wenn sie im Schnitt mehr als die Hälfte deiner monatlichen Geldeingänge ausmacht (§ 505 Abs. 2 BGB).
Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 – der Bundestag hat das Gesetz am 17.04.2026 beschlossen, es gilt ab dem 20.11.2026 – kommen für Überziehungskredite strengere Informations- und Schutzpflichten hinzu, einschließlich eines Widerrufsrechts. Die Kreditwürdigkeitsprüfung wird insgesamt verschärft.
So werden Überziehungszinsen berechnet
Beim Dispositionskredit zahlst du Zinsen nur für die Tage und den Betrag, in denen dein Konto im Minus ist. Der Sollzins ist ein gebundener oder veränderlicher Jahreszins, der tagesgenau auf den jeweiligen Saldo angewendet wird. Die Bank schreibt die Zinsen meist am Ende eines Quartals oder Monats dem Konto zu, sodass sie als Belastung auf dem Kontoauszug erscheinen. Wird dein Konto dadurch erneut ins Minus gedrückt, fallen auch auf die Zinsen wieder Zinsen an.
Ein Rechenbeispiel mit Beispielwerten (keine aktuellen Konditionen eines bestimmten Anbieters): Bei einem Sollzins von 10 % p. a. und einem durchschnittlichen Minus von 1.500 € über drei Monate fallen rund 37,50 € Zinsen an (1.500 € × 10 % × 3/12). Bleibt dasselbe Minus ein ganzes Jahr bestehen, sind es etwa 150 €. Ein Ratenkredit über 1.500 € mit einem Beispielzins von 6 % und zwölf Monaten Laufzeit verursacht dagegen nur gut 49 € Zinskosten, weil du die Schuld monatlich tilgst.
Der Unterschied entsteht nicht nur durch den Zinssatz, sondern durch die Tilgung. Der Dispo hat keine feste Rückzahlung, daher bleibt die Schuld oft über Monate unverändert bestehen. Ein Kredit mit festen Raten zwingt dich dagegen, die Schuld sichtbar abzubauen. Wer regelmäßig ein Minus hat, sollte die jährlich gezahlten Dispozinsen auf dem Kontoauszug oder Jahresabschluss nachsehen.
Wann sich Umschuldung lohnt
Ein Ratenkredit zur Umschuldung lohnt sich, wenn dein Konto mehrere Monate in Folge im Minus ist und du keine Aussicht hast, es kurzfristig auszugleichen. Du nimmst einen Kredit in Höhe des Minus auf, gleichst das Konto aus und zahlst den Kredit in festen Raten zurück. Wichtig ist der Vergleich des effektiven Jahreszinses, weil er alle Kosten des Kredits bündelt. Die Bank muss ihn dir vor Vertragsschluss in den vorvertraglichen Informationen nennen.
Vorsicht ist bei Restschuldversicherungen geboten, die manche Banken zusätzlich anbieten. Sie erhöhen die Gesamtkosten spürbar und sind nicht verpflichtend. Du darfst den Kredit nach § 500 Abs. 2 BGB jederzeit vorzeitig ganz oder teilweise zurückzahlen. Die Bank darf dafür nur eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die nach § 502 BGB auf höchstens 1 % des vorzeitig gezahlten Betrags begrenzt ist, bei einer Restlaufzeit von höchstens zwölf Monaten auf 0,5 %.
Sinnvoll ist die Umschuldung nur, wenn du den Dispo danach nicht erneut ausschöpfst. Dazu hilft ein Haushaltsplan, der feste Ausgaben und Einnahmen gegenüberstellt. Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungsstellen unterstützen dich dabei, oft kostenlos oder gegen geringe Gebühr.
Dispo kündigen, kürzen oder sperren
Die Bank ist nicht verpflichtet, dir einen Dispo einzuräumen. Sie kann ihn nach den gesetzlichen Vorschriften zum Verbraucherdarlehen mit einer Frist von zwei Monaten kündigen, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes sogar fristlos (§ 500 Abs. 1 BGB, § 314 BGB). Eine solche Kündigung kommt vor allem vor, wenn sich deine Einkommensverhältnisse deutlich verschlechtern oder Zahlungen ausbleiben. Du selbst kannst den Dispo jederzeit kündigen oder den Rahmen reduzieren.
Wer Hemmungen hat, den Dispo zu nutzen, kann die Bank bitten, ihn zu senken oder ganz zu streichen. Das schützt vor unbewusstem Überziehen und hat keine Nachteile für deine Kreditwürdigkeit. Besonders bei einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto, § 850k ZPO) ist ein Dispo ohnehin ausgeschlossen, weil nur Guthaben geschützt ist.
Wird ein Konto trotz fehlender Deckung dauerhaft über den Dispo hinaus belastet, kann die Bank Zahlungen ablehnen, Lastschriften zurückgeben und Mahnkosten berechnen. Rückbuchungsgebühren sind im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt. Bei mehreren zurückgegebenen Lastschriften drohen zusätzlich Schufa-Einträge und Folgekosten bei den Gläubigern.
Alternativen, wenn das Geld knapp wird
Bevor du den Dispo ausreizt, prüfe, ob du Ausgaben verschieben oder Einnahmen beschleunigen kannst. Bei Mietrückständen, Energieschulden oder Versicherungsbeiträgen lohnt ein Gespräch mit dem Gläubiger über eine Ratenzahlung, denn Zahlungsvereinbarungen sind oft günstiger als Überziehungszinsen. Manche Kommunen bieten Hilfen für besondere Notlagen, und die Sozialberatung vor Ort kann dich über Ansprüche informieren.
Ein kleines Polster auf dem Tagesgeldkonto ist die beste Vorbeugung. Schon zwei bis drei Monatsausgaben reichen oft aus, um Gehaltsverzug oder unerwartete Rechnungen abzufedern. Wer dafür keinen Spielraum hat, sollte zumindest einen Dauerauftrag in Höhe von 20 bis 50 € monatlich einrichten, damit die Rücklage wächst.
Reicht das nicht, gibt es Beratung bei gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen, die von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen getragen werden. Sie helfen, einen Überblick zu gewinnen, Gläubiger anzusprechen und, falls nötig, Wege aus der Überschuldung aufzuzeigen. Warte damit nicht, bis Mahnungen eintreffen.