Die Krankenversicherung ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen überhaupt. Die zentrale Frage: gesetzlich (GKV) oder privat (PKV)? Beide Systeme haben klare Vor- und Nachteile – je nach Beruf, Einkommen, Alter und Familiensituation. Wir geben dir den Überblick.
Hinweis: PKV-Beiträge sind streng individuell (Alter, Gesundheit, Tarif). Eine seriöse Beitragsangabe ist nur nach persönlicher Beratung möglich. Diese Seite ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung.
GKV oder PKV – was passt zu mir?
In Deutschland gilt grundsätzlich Versicherungspflicht. Die meisten Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen (2026: allgemeiner Beitragssatz 14,6 % plus kassenindividueller Zusatzbeitrag; der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %). Beiträge werden höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 69.750 € im Jahr (5.812,50 € im Monat) erhoben. In die private Krankenversicherung (PKV) können wechseln: Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 € brutto im Jahr), Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Hier richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang.
Vorteile & Risiken der PKV
Vorteile der PKV:
- Oft umfangreichere Leistungen (Chefarzt, Einzelzimmer, freie Arztwahl)
- Beitrag unabhängig vom Einkommen – bei guter Gesundheit und jungem Eintrittsalter günstig
- Individuell zusammenstellbare Tarife
Risiken der PKV:
- Beiträge können im Alter deutlich steigen
- Kinder und nicht erwerbstätige Partner müssen separat versichert werden (keine Familienversicherung wie in der GKV)
- Rückkehr in die GKV ist später nur schwer möglich
Ein Wechsel in die PKV will deshalb gut überlegt sein – am besten mit unabhängiger Beratung.
Tipp: Auf den Tarif kommt es an
Nicht der günstigste Einstiegsbeitrag entscheidet, sondern die langfristige Beitragsstabilität und der Leistungsumfang. Achte auf Alterungsrückstellungen, die Möglichkeit eines Tarifwechsels (§ 204 VVG) und solide Bilanzkennzahlen des Versicherers. Ein billiger Lockvogeltarif kann im Alter teuer werden.
Was die gesetzliche Krankenversicherung leistet und kostet
Die GKV arbeitet nach dem Solidarprinzip: Der Beitrag richtet sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen, die Leistungen sind für alle Versicherten im Kern gleich und im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Dazu gehören ärztliche Behandlung, Krankenhaus, Arzneimittel, Vorsorge und Krankengeld. Ehepartner und Kinder ohne eigenes nennenswertes Einkommen sind nach § 10 SGB V beitragsfrei familienversichert, was für Familien mit einem Verdiener ein erheblicher finanzieller Vorteil ist.
Ein Rechenbeispiel mit frei gewählten Beispielwerten: Ein Angestellter verdient 4.000 € brutto im Monat. Bei dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % ergibt sich ein Gesamtsatz von 17,5 %, also 700 € im Monat. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je 350 €. Die Pflegeversicherung kommt zusätzlich hinzu. Welchen Zusatzbeitrag deine Kasse tatsächlich erhebt, steht auf ihrer Webseite und kann sich jedes Jahr ändern.
Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, hast du nach § 175 Abs. 4 SGB V ein Sonderkündigungsrecht und kannst bis zum Ende des Monats, für den die Erhöhung gilt, die Kasse wechseln. Ansonsten bist du in der Regel zwölf Monate an die Kasse gebunden. Der Wechsel ist unkompliziert: Die neue Kasse übernimmt die Kündigung, und der Leistungskatalog bleibt im Kern gleich. Unterschiede gibt es vor allem bei Satzungsleistungen wie Bonusprogrammen, Zuschüssen zu Impfungen oder alternativen Heilmethoden.
So funktioniert die private Krankenversicherung
Die PKV arbeitet nach dem Äquivalenzprinzip: Dein Beitrag richtet sich nach dem Risiko, das du bei Vertragsbeginn mitbringst, und nach den vereinbarten Leistungen. Du füllst Gesundheitsfragen aus, und der Versicherer prüft, ob er dich annimmt und ob er Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse verlangt. Falsche oder unvollständige Angaben können später dazu führen, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt oder ihn kündigt (§ 19 VVG), deshalb solltest du die Fragen sorgfältig und vollständig beantworten.
Aus dem Beitrag bildet der Versicherer eine Alterungsrückstellung (§ 146 VAG), mit der die im Alter steigenden Gesundheitskosten abgefedert werden sollen. Für Versicherte zwischen 21 und 60 Jahren erhebt der Versicherer zudem einen gesetzlichen Beitragszuschlag von 10 Prozent (§ 149 VAG), der später zur Beitragsbegrenzung im Alter eingesetzt wird. Trotzdem können Beiträge steigen, etwa wenn Behandlungskosten wachsen. Die Anpassung ist an gesetzliche Schwellen gebunden und muss von einem unabhängigen Treuhänder geprüft werden.
Angestellte erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss, der sich an dem Betrag orientiert, den der Arbeitgeber bei einer GKV-Mitgliedschaft zahlen würde (§ 257 SGB V). Selbstständige erhalten diesen Zuschuss nicht. Beamte bekommen Beihilfe vom Dienstherrn und versichern nur den Restanteil privat. Über einen Selbstbehalt kannst du den laufenden Beitrag senken, trägst dafür aber Arztrechnungen bis zur vereinbarten Höhe selbst. Prüfe, ob du diese Summe im Ernstfall tatsächlich aufbringen kannst.
Wechsel, Tarifwechsel und Basistarif
Wer privat versichert ist, kann innerhalb seines Versicherers in einen anderen Tarif wechseln und hat darauf nach § 204 VVG einen Anspruch. Die bisher aufgebauten Alterungsrückstellungen werden dabei angerechnet. Das ist oft der wirksamste Weg, steigende Beiträge zu begrenzen, etwa durch den Wechsel in einen Tarif mit höherem Selbstbehalt oder angepasstem Leistungsumfang. Lass dir die Folgen eines Tarifwechsels schriftlich erläutern, denn Leistungsverzicht senkt zwar den Beitrag, kann im Krankheitsfall aber teuer werden.
Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist schwieriger. Seit 2009 kannst du nur einen Teil der Alterungsrückstellung mitnehmen, und zwar in der Höhe, die dem Leistungsumfang des Basistarifs entspricht (§ 204 Abs. 1 VVG). Außerdem prüft der neue Versicherer deinen Gesundheitszustand erneut. Je älter und je kränker du bist, desto kleiner ist die Auswahl. Deshalb wird ein Versichererwechsel in höherem Alter selten finanziell sinnvoll.
Für Menschen, die keinen Vertrag finden oder in Not geraten sind, gibt es den Basistarif (§ 152 VAG). Er bietet Leistungen auf GKV-Niveau, darf nicht abgelehnt werden und ist im Beitrag auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt. Bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag. Der Basistarif ist keine Wunschlösung, aber ein wichtiges gesetzliches Sicherheitsnetz. Seit 2009 besteht nach § 193 VVG außerdem eine allgemeine Pflicht, eine Krankheitskostenversicherung zu haben.
Checkliste vor der Entscheidung
Bevor du dich zwischen GKV und PKV entscheidest, solltest du Einkommen, Familienplanung und Gesundheitszustand realistisch einschätzen. Rechne die Familienplanung mit ein: Jedes Kind kostet in der PKV einen eigenen Beitrag, in der GKV nicht. Bedenke auch, dass dein Einkommen im Alter sinken kann, deine Beiträge in der PKV aber nicht automatisch. Wer im Rentenalter in der PKV bleibt, muss die Beiträge aus der Rente und anderen Einkünften bezahlen können.
Vergleiche außerdem nicht nur den Einstiegsbeitrag. Frage nach den Beitragsanpassungen der letzten zehn Jahre, den Leistungen bei Zahnersatz, Hilfsmitteln und Psychotherapie, einer möglichen Beitragsrückerstattung und der Höhe des Selbstbehalts. Der Versicherer muss dir vor Vertragsschluss Produktinformationsblatt und Vertragsunterlagen aushändigen. Nutze die Möglichkeit, Unterlagen in Ruhe zu prüfen und gegebenenfalls eine unabhängige Beratung, etwa bei der Verbraucherzentrale, einzuholen.
Die Aufsicht über private Krankenversicherer führt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Bei Streit mit dem Versicherer kannst du dich kostenlos an den Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Gesetzlich Versicherte können Beschwerden an die Kasse, den Widerspruchsausschuss und anschließend an das Sozialgericht richten. Hebe alle Bescheide und Schriftwechsel auf, denn Fristen und Belege sind in diesen Verfahren entscheidend.