Heizung erneuern Kosten 2026: Wärmepumpe, Gas und Förderung
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, seit 29.07.2026), die geänderte Heizungsförderung und steigende CO₂-Preise machen den Heizungstausch für viele Hausbesitzer zum Topthema. Was kostet eine neue Heizung 2026? Wir vergleichen Wärmepumpe, Gasheizung und Pellets, erklären die Förderlandschaft und zeigen, welche Heizung sich wann rechnet.
Heizungskosten 2026 im Überblick
| Heizungsart | Anschaffung | Mit Förderung | Jährliche Kosten* |
|---|---|---|---|
| Luft-Wärmepumpe | 15.000–25.000 € | 10.000–18.000 € | 1.200–1.800 € |
| Erd-Wärmepumpe | 20.000–35.000 € | 14.000–26.000 € | 900–1.400 € |
| Gas-Brennwertheizung | 8.000–15.000 € | Keine Förderung | 1.800–2.500 € |
| Pelletheizung | 18.000–30.000 € | 12.000–22.000 € | 1.400–2.000 € |
| Fernwärme | 5.000–12.000 € | Teilweise | 1.500–2.200 € |
*Grobe Richtwerte bei 150 m² Wohnfläche, unsaniertem Altbau; „Mit Förderung“ beispielhaft mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus. Tatsächliche Angebotspreise schwanken regional stark.
Die Wärmepumpe: Zukunftssicher, aber teuer
Wärmepumpen sind im Neubau die am häufigsten eingebaute Heizung und werden auch im Bestand weiterhin stark gefördert.
Luft-Wasser-Wärmepumpe
- Kosten: 15.000–25.000 € (inkl. Installation)
- Förderung: 30 % Grundförderung, mit Boni bis zu 70 % (bei niedrigem Einkommen bis zu 80 %) – berechnet auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten
- Nach Förderung: je nach Boni und Angebotspreis deutlich unter dem Listenpreis
- Geeignet für: Gut gedämmte Häuser, Fußbodenheizung
Erd-Wärmepumpe (Sole)
- Kosten: 20.000–35.000 € (inkl. Erdbohrung)
- Förderung: 30 % bis 70 % (bei niedrigem Einkommen bis 80 %), höchstens auf 28.000 € förderfähige Kosten
- Vorteil: Höhere Effizienz, auch im Altbau gut nutzbar
- Nachteil: Aufwendige Installation, Genehmigungen nötig
Effizienz-Kennzahl (JAZ)
Die Jahresarbeitszahl gibt an, wie viel Wärme pro Strom erzeugt wird:
- JAZ 3 = Aus 1 kWh Strom werden 3 kWh Wärme
- JAZ 4+ = Sehr gut, nur bei optimalen Bedingungen
Gasheizung: wieder erlaubt, aber mit steigenden Bio-Pflichten
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das das bisherige GEG ersetzt und dessen wesentliche Neuregelungen seit dem 29. Juli 2026 gelten, ist die Pflicht zu mindestens 65 % erneuerbaren Energien bei neu eingebauten Heizungen entfallen. Gas- und Ölheizungen dürfen in Neu- und Bestandsbauten wieder eingebaut werden. Dafür gilt:
- Ab 2029 muss Gas und Öl schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden („Biotreppe“)
- Ab 2028 ist eine Grüngas- bzw. Grünölquote geplant; die Details soll ein gesondertes Gesetz bis 1. Dezember 2026 regeln
- Brennstoffe für Heizungen sollen bis 2045 klimaneutral sein
Quelle: Bundesbauministerium (bmwsb.bund.de), Stand 10/2026. Gegen das Gesetz ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig – Änderungen sind daher nicht ausgeschlossen.
Kosten Gas-Brennwertheizung
- Anschaffung: 8.000–15.000 €
- Förderung: Keine – die BEG fördert keine reinen Gas- oder Ölheizungen
- Jährliche Gaskosten: 1.500–2.500 € (stark schwankend)
Achtung: Die CO₂-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (2026: Preiskorridor 55–65 € je Tonne) und die künftigen Bioanteile verteuern das Heizen mit Gas, wie stark, hängt von der Preisentwicklung für Biomethan ab.
Pelletheizung: Die Holz-Alternative
Pelletheizungen sind klimafreundlich und werden gefördert:
- Kosten: 18.000–30.000 € (inkl. Pelletlager)
- Förderung: 30 % Grundförderung, mit Boni bis zu 70 % (bei niedrigem Einkommen bis 80 %)
- Pelletkosten: Richtwert ca. 350–400 €/Tonne, saisonal schwankend (aktuelle Durchschnittspreise veröffentlicht das Deutsche Pelletinstitut DEPI)
- Jahresverbrauch: 4–6 Tonnen für Einfamilienhaus
Vorteil: Unabhängig von Strom- und Gaspreisen Nachteil: Lagerraum nötig, höherer Wartungsaufwand
Förderung 2026: So viel zahlt der Staat
Die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) läuft über den KfW-Zuschuss 458. Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen:
Fördersätze (KfW 458, selbstnutzende Eigentümer)
| Komponente | Fördersatz |
|---|---|
| Grundförderung | 30 % |
| Klimageschwindigkeitsbonus (Austausch einer Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicher- oder mind. 20 Jahre alten Gas-/Biomasseheizung) | +16 % |
| Einkommensbonus (zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €) | +40 % / +30 % / +10 % |
| Maximale Förderung | 70 %, bei Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) 80 % |
- Förderfähige Kosten: höchstens 28.000 € für ein Einfamilienhaus (bisher 30.000 €); der Betrag sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €.
- Kinderzuschlag: Lebt ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze für den Bonus einmalig um 10.000 €.
- Klimageschwindigkeitsbonus: sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt für Anträge ab 01.08.2028.
Quelle: kfw.de, Produktseite „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“, abgerufen 30.10.2026. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Beispielrechnung Wärmepumpe
- Luft-Wärmepumpe: 20.000 € förderfähige Kosten
- Grundförderung (30 %): 6.000 €
- Klimageschwindigkeitsbonus (16 %): 3.200 €
- Eigenanteil: 10.800 € (ohne Einkommensbonus)
Altbau vs. Neubau: Was kostet die Heizung wirklich?
Neubau (150 m², KfW 55)
- Wärmepumpe ist Standard und optimal eingebaut
- Gesamtkosten Heizung: 15.000–20.000 €
- Keine Heizungsförderung über KfW 458 – sie gilt nur für bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt
Altbau (ungedämmt, Heizkörper)
- Wärmepumpe benötigt oft größere Heizkörper oder Fußbodenheizung
- Zusatzkosten für Anpassung: 5.000–15.000 €
- Alternative: Hybrid-System (Wärmepumpe + Gas für Spitzenlast)
Altbau (saniert, Fußbodenheizung)
- Ideale Bedingungen für Wärmepumpe
- Wie Neubau, minimale Anpassungen nötig
Was kostet die Heizung im Betrieb?
Jahreskosten-Vergleich (150 m² Altbau)
| Heizung | Verbrauch | Kosten/Jahr |
|---|---|---|
| Gas (9 ct/kWh) | 20.000 kWh | 1.800 € |
| Wärmepumpe (32 ct/kWh, JAZ 3) | 6.700 kWh | 2.150 € |
| Wärmepumpe (32 ct/kWh, JAZ 4) | 5.000 kWh | 1.600 € |
| Pellets (350 €/t) | 5 Tonnen | 1.750 € |
Fazit: Wärmepumpe lohnt sich erst bei guter Effizienz (JAZ 3,5+) oder eigener PV-Anlage.
Spartipps beim Heizungstausch
- Förderung maximieren: Bis zu 70 % (bei niedrigem Einkommen 80 %) sind möglich – der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 schrittweise.
- PV-Anlage kombinieren: Wärmepumpe + Solarstrom ist unschlagbar günstig.
- Hydraulischen Abgleich machen: Pflicht für Förderung, spart bis 15% Heizkosten.
- Angebote vergleichen: Preisunterschiede von 30% sind normal.
- An Dämmung denken: Erst dämmen, dann passende Heizung wählen.
Der Weg zur neuen Heizung: Schritt für Schritt
Ein Heizungstausch ist ein Projekt, das Monate dauern kann. Wer die Reihenfolge einhält, vermeidet teure Fehler und verliert keine Förderung. Der erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Welche Heizung ist installiert, wie alt ist sie, wie hoch ist der Verbrauch der letzten Jahre, und in welchem Zustand sind Dämmung, Fenster und Heizkörper? Auf dieser Grundlage lässt sich die Heizlast berechnen, also die Leistung, die das Gebäude an kalten Tagen braucht. Eine zu groß ausgelegte Anlage kostet unnötig Geld und läuft ineffizient, eine Wärmepumpe wird zudem laut und taktet häufig.
Im zweiten Schritt holen Sie mindestens drei Angebote von Fachbetrieben ein. Achten Sie darauf, dass die Angebote vergleichbar sind: gleiche Leistung, gleiche Zubehörteile wie Pufferspeicher oder Warmwasserbereitung, Demontage der alten Anlage, hydraulischer Abgleich und Inbetriebnahme. Im dritten Schritt klären Sie die Förderung. Der Zuschuss der KfW (Programm 458) muss nach den KfW-Bedingungen beantragt werden, bevor das Vorhaben beginnt. Zuerst stellt ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) aus, deren ID Sie bei der Antragstellung in „Meine KfW“ benötigen. Ein Liefer- und Leistungsvertrag darf nur mit einer aufschiebenden Bedingung für die Förderzusage geschlossen werden. Wer vorher ohne diese Bedingung unterschreibt oder gar baut, riskiert, dass der Zuschuss verloren geht. Nach der Zusage folgt der Einbau, und nach Fertigstellung weisen Sie die Maßnahme mit den Rechnungen und der „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) des Fachunternehmens nach.
Kommunale Wärmeplanung und Fernwärme
Ob Fernwärme oder ein Wärmenetz infrage kommt, hängt vom Wohnort ab. Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Kommunen Wärmepläne erstellen, die aufzeigen, wo künftig Wärmenetze oder Wasserstoffnetze geplant sind. Großstädte mussten ihre Pläne bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis Mitte 2028 Zeit. Fragen Sie vor der Entscheidung bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach dem Stand der Planung: Wenn ein Wärmenetz in Ihrer Straße ausgebaut werden soll, kann der Anschluss günstiger und langfristig sicherer sein als eine eigene Anlage. Der Anschluss ist nicht überall möglich und hängt vom Versorger ab.
Fernwärme hat andere Kosten als eigene Heizungen. Es fallen ein Anschlusskostenbeitrag, eine Grundgebühr und ein Arbeitspreis an, und Sie sind häufig an Preisgleitklauseln gebunden, die Sie im Vertrag prüfen sollten. Ein Vorteil: Sie müssen sich nicht um Wartung und Brennstoff kümmern. Ein Nachteil: Sie haben nur einen Anbieter. Vergleichen Sie die Angaben des Versorgers zu Preisen und zur Herkunft der Wärme, bevor Sie sich festlegen.
Stromkosten der Wärmepumpe und steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Wärmepumpen benötigen Strom, und der Tarif entscheidet über die Wirtschaftlichkeit. Viele Netzbetreiber bieten für Wärmepumpen einen eigenen Tarif an. Nach den Regeln zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§ 14a Energiewirtschaftsgesetz) können Wärmepumpen bei Netzüberlastung kurzzeitig gedrosselt werden, dafür gibt es reduzierte Netzentgelte. Die Wärmeerzeugung wird meist durch einen Pufferspeicher überbrückt, so dass Sie davon im Alltag kaum etwas merken. Ob sich ein separater Zähler lohnt, hängt vom Netzbetreiber ab, fragen Sie vor der Installation nach den Bedingungen.
Die Betriebskosten der Wärmepumpe hängen stark von der Jahresarbeitszahl ab. Mit der oben dargestellten Rechnung bei 32 Cent je Kilowattstunde und einem Wärmebedarf von 20.000 Kilowattstunden kostet das Heizen bei JAZ 3 rund 2.150 Euro, bei JAZ 4 rund 1.600 Euro. Der Unterschied von 550 Euro im Jahr zeigt, wie viel eine gute Auslegung und niedrige Vorlauftemperaturen wert sind. Eine eigene Photovoltaikanlage senkt den Strombezug aus dem Netz, weil ein Teil des Wärmepumpenstroms selbst erzeugt wird, besonders im Frühjahr und Herbst.
CO2-Preis, Bioanteil und Kostenrisiko bei Gas und Öl
Die Anschaffung einer Gasheizung ist günstiger, die Betriebskosten sind jedoch schwerer zu kalkulieren. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz belegt Brennstoffe mit einem CO2-Preis, der 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne liegt. Als Richtwert entstehen bei Erdgas rund 0,2 Kilogramm CO2 je Kilowattstunde. Bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden sind das etwa 4 Tonnen und damit rund 220 bis 260 Euro im Jahr, die im Gaspreis enthalten sind. Steigt der Preis, steigt auch Ihre Rechnung, ohne dass Sie etwas am Verbrauch ändern.
Hinzu kommt die geplante Biotreppe: Ab 2029 soll Gas und Öl schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden, der den Brennstoff verteuern kann. Wie stark, ist heute offen, weil Biomethan und grüne Brennstoffe bislang knapp und teurer sind als fossiles Erdgas. Wer jetzt eine Gasheizung einbaut, sollte deshalb Preissteigerungen in der Wirtschaftlichkeitsrechnung einplanen und prüfen, ob die Anlage wasserstofffähig ist oder später auf einen Wärmenetz-Anschluss umgestellt werden kann. Beachten Sie auch den Hinweis, dass gegen das Gesetz eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist.
Typische Fehler beim Heizungstausch
Zu den häufigsten Fehlern gehört der Vertragsabschluss vor dem Förderantrag. Ebenso teuer ist eine überdimensionierte Anlage, weil der Installateur zur Sicherheit mit einer Pauschalleistung rechnet statt mit einer berechneten Heizlast. Auch ein fehlender hydraulischer Abgleich kostet im Betrieb dauerhaft Geld, weil einzelne Räume überversorgt werden, während andere kalt bleiben. Ein weiterer Fehler: Die Heizkörper werden nicht geprüft. Oft genügt es, einzelne Heizkörper zu tauschen, um die Vorlauftemperatur zu senken, was die Wärmepumpe effizienter macht.
Planen Sie außerdem Nebenkosten ein: Elektroarbeiten, Zählerschrank, Fundament für die Außeneinheit, Schallschutz, Entsorgung des alten Öltanks oder Kamin-Umbau. Diese Posten sind im Angebot nicht immer enthalten. Lassen Sie sich Zusatzkosten schriftlich beziffern und halten Sie einen Puffer von etwa zehn Prozent der Gesamtkosten bereit. Wer zusätzlich eine Energieberatung in Anspruch nimmt, bekommt eine neutrale Einschätzung und kann Hinweise für sinnvolle Reihenfolgen von Dämmung und Heizungstausch erhalten.
Fazit: Welche Heizung 2026?
- Neubau: Wärmepumpe ist Standard und erste Wahl.
- Sanierter Altbau: Wärmepumpe mit Fußbodenheizung ideal.
- Unsanierter Altbau: Hybrid-Lösung oder erst dämmen.
- Waldnähe/Lagerplatz: Pellets als Alternative prüfen.
Mit hohen Boni kann eine geförderte Wärmepumpe in der Anschaffung in die Nähe einer Gasheizung rücken. Auch wenn Gasheizungen seit dem GModG wieder eingebaut werden dürfen: Steigende CO₂-Preise und die ab 2029 vorgeschriebenen Bioanteile machen den Betrieb fossiler Heizungen langfristig schwer kalkulierbar. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen Sie sich vor der Entscheidung von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem -Experten beraten.
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