Erbschein Kosten 2025: Gebühren, Alternativen und Spartipps

Aktualisiert: 30. Januar 2025 von Rechtsanwalt Thomas Klein
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Erbschein Kosten 2025: Gebühren, Alternativen und Spartipps

Der Erbschein ist das offizielle Dokument, das Sie als Erben ausweist. Doch was kostet ein Erbschein 2025? Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert und können schnell mehrere hundert oder tausend Euro betragen. Wir erklären alle Kosten, wann Sie einen Erbschein wirklich brauchen und welche günstigen Alternativen es gibt.

Erbschein Kosten im Überblick

Die Gebühren richten sich nach dem Nachlasswert (Vermögen minus Schulden):

NachlasswertGerichtsgebührNotargebührGesamtkosten*
10.000 €75 €75 €ca. 165 €
50.000 €165 €165 €ca. 360 €
100.000 €273 €273 €ca. 600 €
250.000 €535 €535 €ca. 1.175 €
500.000 €935 €935 €ca. 2.050 €
1.000.000 €1.735 €1.735 €ca. 3.800 €

*Inklusive Nebenkosten (Auslagen, Kopien, Zustellung)


Wie berechnen sich die Gebühren?

Die Erbschein-Kosten setzen sich zusammen aus:

1. Gerichtsgebühr (Nachlassgericht)

  • Wird nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet
  • Beträgt 1,0 Gebühren nach Tabelle B
  • Fällig bei Antragstellung

2. Notargebühr (eidesstattliche Versicherung)

  • Für die Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung
  • Ebenfalls 1,0 Gebühren nach Tabelle B
  • Kann auch beim Nachlassgericht abgegeben werden

3. Nebenkosten

  • Dokumentenpauschale: ca. 20–50 €
  • Auslagen für Zustellung: ca. 10–20 €
  • Beglaubigte Kopien: je 10–15 €

Wann brauchen Sie einen Erbschein?

Erbschein erforderlich

  • Umschreibung von Grundbucheinträgen (Immobilien)
  • Zugang zu Bankkonten ohne Kontovollmacht
  • Umschreibung von Fahrzeugen
  • Kündigung von Verträgen des Verstorbenen
  • Geltendmachung von Ansprüchen vor Gericht

Erbschein NICHT erforderlich

  • Bei notariellem Testament mit Eröffnungsprotokoll
  • Bei Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll
  • Wenn Bankvollmacht über den Tod hinaus gilt
  • Bei kleinen Nachlässen (manche Banken kulant bis 5.000 €)

Spartipp: Ein notarielles Testament spart die Erbschein-Kosten vollständig!


Alternativen zum Erbschein

1. Notarielles Testament + Eröffnungsprotokoll

  • Kosten Eröffnung: ca. 100–150 €
  • Wird von Banken und Grundbuchämtern akzeptiert
  • Deutlich günstiger als Erbschein bei großen Nachlässen

2. Europäisches Nachlasszeugnis

  • Für grenzüberschreitende Erbfälle in der EU
  • Ähnliche Kosten wie Erbschein
  • In allen EU-Ländern anerkannt

3. Transmortale Vollmacht

  • Bankvollmacht, die über den Tod hinaus gilt
  • Ermöglicht sofortigen Kontozugang
  • Keine Kosten für Erbnachweis nötig

Erbschein beantragen: So geht’s

Antragstellung beim Nachlassgericht

  1. Formloser Antrag (schriftlich oder persönlich)
  2. Sterbeurkunde mitbringen
  3. Personalausweis und Geburtsurkunde
  4. Ggf. Familienstammbuch, Heiratsurkunde
  5. Eidesstattliche Versicherung abgeben

Antragstellung über Notar

  1. Notar bereitet alle Unterlagen vor
  2. Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung
  3. Notar leitet Antrag ans Gericht weiter
  4. Bequemer, aber doppelte Gebühren

Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen, bei komplexen Fällen länger


Kostenbeispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Kleiner Nachlass

  • Nachlasswert: 30.000 € (Bankguthaben, Auto)
  • Gerichtsgebühr: 125 €
  • Notargebühr: 125 €
  • Nebenkosten: 40 €
  • Gesamt: ca. 290 €

Beispiel 2: Mittlerer Nachlass

  • Nachlasswert: 200.000 € (Wohnung, Depot, Konten)
  • Gerichtsgebühr: 435 €
  • Notargebühr: 435 €
  • Nebenkosten: 50 €
  • Gesamt: ca. 920 €

Beispiel 3: Großer Nachlass

  • Nachlasswert: 800.000 € (Haus, Unternehmensbeteiligung)
  • Gerichtsgebühr: 1.335 €
  • Notargebühr: 1.335 €
  • Nebenkosten: 80 €
  • Gesamt: ca. 2.750 €

Spartipps beim Erbschein

  1. Selbst beantragen: Direkt beim Nachlassgericht statt über Notar → halbe Kosten!
  2. Teilerbschein prüfen: Wenn nur ein Erbe den Schein braucht, genügt ein Teilerbschein
  3. Alternative prüfen: Notarielles Testament macht Erbschein überflüssig
  4. Kopien begrenzen: Nur so viele beglaubigte Kopien wie nötig
  5. Schulden anrechnen: Nachlasswert = Vermögen MINUS Schulden

Erbschein ablehnen oder ausschlagen?

Wichtig: Der Erbschein-Antrag bedeutet nicht automatisch Erbannahme. Wenn Sie das Erbe ausschlagen möchten, haben Sie ab Kenntnis 6 Wochen Zeit.

Bei überschuldetem Nachlass: Erbschaftsausschlagung beim Nachlassgericht (Kosten ca. 30 €) ist günstiger als ein Erbschein für negative Erbschaft!


Fazit: Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

  • Kleine Nachlässe (bis 50.000 €): 200–400 € Gesamtkosten
  • Mittlere Nachlässe (100.000–300.000 €): 600–1.200 €
  • Große Nachlässe (500.000€+): 2.000–5.000 €

Der Erbschein ist oft teurer als gedacht – prüfen Sie daher immer, ob ein notarielles Testament oder eine Bankvollmacht die Kosten vermeiden kann. Und wenn Sie den Erbschein selbst beim Nachlassgericht beantragen, sparen Sie die Hälfte der Gebühren!

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